Kleiner Marienkäfer auf einem Blatt mit Hand

Kosten

Die Kindertageseinrichtungen werden durch Staat und Kommune gefördert – darüber hinaus ist es jedoch üblich und notwendig, Elternbeiträge entsprechend den gebuchten Betreuungsstunden zu erheben. Diese orientieren sich an den für die Stadt Bayreuth geltenden Beitragssätzen.

Elternbeitragszuschuss und Beitragserhöhung seit 01.01.2024

Der Freistaat Bayern gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe von 100,00 € im Monat. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

In einer Versammlung der Träger der Bayreuther Kindertageseinrichtungen wurde im Jahr 2023 einvernehmlich die Erhöhung der Betreuungskosten ab dem 01.01.2024 beschlossen. In der folgenden Versammlung im März 2024 wurden nun die neuen Beiträge beschlossen. Sie gelten ab September 2024.

Die beiden offiziellen Schreiben finden Sie hier:

Bayerisches Krippengeld

Seit dem 01.01.2020 haben Familien mit Kindern unter 3 Jahren ebenfalls die Möglichkeit, einen Beitragszuschuss zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Unsere Kosten (gültig bis 31.08.2024)

Monatlicher Elternbeitrag bei einer tägl. Betreuungszeit Kinder unter 3 Jahren in Krippe oder Kindergarten Kinder ab 3 J. im Kindergarten ohne Beitragszuschuss Kinder ab 3 J. im Kindergarten mit Beitragszuschus Hortkinder
Über 1 bis 2 Stunden 134 € 114 €
Über 2 bis 3 Stunden 154 € 122 €
Über 3 bis 4 Stunden 174 € 130 €
Über 4 bis 5 Stunden 194 € 138 € 38 € 138 €
Über 5 bis 6 Stunden 214 € 146 € 46 € 146 €
Über 6 bis 7 Stunden 234 € 154 € 54 € 154 €
Über 7 bis 8 Stunden 254 € 162 € 62 € 162 €
Über 8 bis 9 Stunden 274 € 170 € 70 € 170 €
Über 9 bis 10 Stunden 294 € 178 € 78 € 178 €
Über 10 bis 11 Stunden 314 € 186 € 86 € 186 €

Nutzung der Sonderzeiten von 5:30 bis 7:00 Uhr oder 17:00 bis 21:00 Uhr

  • 5,00 € für jede angefangen halbe Stunde für Kinder unter 3 Jahren
  • 1,75 € für jede angefangen halbe Stunde für Kinder ab 3 Jahren und Hortkinder

Vollverpflegungskosten

  • 2,00 € je Frühstücksmahlzeit
  • 3,00 € je Mittagsmahlzeit (inkl. Nachmittagssnack)
  • 3,50 € monatliche Getränkekosten

Spiel- und Portfoliogeld

  • 5,00 € monatliches Spielgeld (wovon 3,00 € bereits im Betreuungsgeld enthalten sind)
  • 20,00 € jährliches Portfoliogeld

Verpflegungskosten

  • 115,00 € Vollverpflegungspauschale (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack) – August ist beitragsfrei
  • Reduzierung des Vollverpflegungsbeitrages auf 45,00 € für Frühstückspauschale (bei Anspruch auf Bildungs- und Teilhabepaket)
  • 3,50 € monatliche Getränkekosten

Spiel- und Portfoliogeld

  • 5,00 € monatliches Spielgeld (wovon 3,00 € bereits im Betreuungsgeld enthalten sind)
  • 20,00 € jährliches Portfoliogeld

Geschwisterermäßigung

Eine Geschwisterermäßigung wird dann gewährt, wenn mehrere Kinder aus einer Familie in einer Einrichtung gleichzeitig betreut werden und beträgt aktuell 20,00 € für das zweite Kind und 50,00 € für das dritte Kind.